(Stand: 18.01.2025, Version 2.2.1)
1.1
360HR oder eines ihrer verbundenen Unternehmen (im Folgenden: „360HR“) bietet auf der Internetseite 360HR eine webbasierte Personalverwaltungs- und Recruiting-Software (im Folgenden: „Software“) als Software-as-a-Service (SaaS) für kleine und mittelgroße Unternehmen an, insbesondere zur Verwaltung von Personaldaten, Bewerbungen und Onboarding-Prozessen.
1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Nutzungsverträge (im Folgenden „Verträge“), die zwischen 360HR und gewerblichen Kunden (im Folgenden „Kunde“) geschlossen werden, die keine Verbraucher i. S. v. § 13 BGB oder anderer entsprechender Rechtsvorschriften sind. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, 360HR stimmt ihnen
ausdrücklich in Schriftform zu.
1.3
360HR richtet sich mit diesen AGB ausschließlich an Unternehmen, die die Software für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke einsetzen. Der Kunde versichert daher, dass er kein Verbraucher nach § 13 BGB ist.
2.1
Das auf 360HR bereitgestellte Angebot zur Nutzung der Software stellt
kein verbindliches Angebot von 360HR dar.
2.2
Die Nutzung der Software setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts („Account“) voraus. Mit Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Software (kostenpflichtig oder in Einzelfällen kostenfrei zu Testzwecken) ab.
360HR kann dieses Angebot durch Einrichtung und Freischaltung des Accounts oder durch eine entsprechende Mitteilung (z. B. Zusendung von Zugangsdaten per E-Mail) annehmen.
2.3
Gewährt 360HR dem Kunden einen kostenfreien Testzeitraum (in der Regel 14 Tage), dient dieser ausschließlich
Testzwecken. Verlängerungen des Testzeitraums erfolgen nur nach freiem Ermessen von 360HR. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Account des Kunden gesperrt, sofern nicht ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt.
2.4
Nach Ende des Testzeitraums kann der Kunde einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, indem er eine der von 360HR angebotenen Versionen („Essentials“, „Scale“ oder „Lead“ bzw. „Enterprise“) mit definiertem Funktionsumfang und ggf. Add-ons bucht. Die Details zu Funktionen und Preisen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Darstellung auf 360HR.io.
2.5
Bei
monatlicher Abrechnung erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb des Accounts; der Kunde hinterlegt u. a. Firmendaten, Rechnungsadresse und Zahlungsinformationen. Mit Absendung dieser Angaben kommt der Vertrag zustande.
2.6
Bei
jährlicher Abrechnung erstellt das Sales-Team von 360HR ein entsprechendes Angebot, das der Kunde schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) annehmen kann, spätestens jedoch durch die Zahlung der Rechnung.
3.1
360HR stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages den Zugriff auf die gebuchte Software-Version über das Internet bereit („Software-as-a-Service“). Der
Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Beschreibung von 360HR unter den Rubriken
Preise und
Funktionen. Weitere Leistungen (z. B. Veröffentlichung von Stellenanzeigen bei kostenpflichtigen Jobbörsen, Beratungsleistungen) können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
3.2
Der Kunde kann
jederzeit zu einer anderen Version wechseln (z. B. Umstieg von „Essentials“ zu „Scale“), wobei sich daraus ergebende
Vergütungsanpassungen nach Ziffer 7.7 und 7.8 ergeben. Die Umstellung erfolgt entweder selbstständig im Account (bei monatlicher Abrechnung) oder über den Kundensupport (bei jährlicher Abrechnung).
3.3
KI-Funktionen: In der Enterprise-Version kann 360HR KI-gestützte Matching- oder Analyseverfahren bereitstellen. Solche Algorithmen geben lediglich
Vorschläge, die finale Entscheidung liegt jedoch stets beim Kunden. Eine rein automatisierte Entscheidung i. S. v. Art. 22 DSGVO mit rechtlicher Wirkung findet nicht statt.
4.1
360HR gewährleistet eine
99 % Verfügbarkeit der SaaS-Dienste im Jahresmittel, ausgenommen Zeiten höherer Gewalt oder angekündigte Wartungsfenster.
4.2
Für planbare Wartungsarbeiten, die mehr als 30 Minuten in den üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr, Standort Düsseldorf) in Anspruch nehmen, erfolgt eine
Ankündigung mindestens 24 Stunden vorher. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten gelegt.
4.3
Störungen der Systemverfügbarkeit sind unverzüglich zu melden. 360HR bemüht sich, bei Totalausfall innerhalb von vier Stunden (während der Supportzeiten) mit der Entstörung zu beginnen.
4.4
Bei Störungsmeldungen außerhalb der Supportzeiten beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
4.5
360HR übernimmt keine Verantwortung für Störungen oder Nichtverfügbarkeit, die auf Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches zurückgehen (z. B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter). 360HR ist berechtigt, die Verfügbarkeit für zwingende Wartungsarbeiten zeitweilig einzuschränken.
5.1
Die folgenden Pflichten des Kunden sind
Hauptleistungspflichten und nicht nur Nebenpflichten.
5.2
Während eines Testzeitraums obliegt es dem Kunden, die Eignung und Beschaffenheit der Software zu prüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages mitzuteilen.
5.3
Der Kunde benennt einen qualifizierten Ansprechpartner (nebst Stellvertreter), der für Entscheidungen im Rahmen der Nutzung der Software autorisiert ist. Änderungen sind 360HR unverzüglich mitzuteilen.
5.4
Für Inhalte, die der Kunde mit der Software verarbeitet, ist er allein verantwortlich. Er sichert zu, dass er alle
rechtlichen Anforderungen (z. B. Datenschutz, Arbeitsrecht) erfüllt und keine Rechte Dritter verletzt. Er hat 360HR unverzüglich über potenziellen Missbrauch, Gefahren für den Datenschutz oder Sicherheitsprobleme zu informieren.
5.5
Technische Voraussetzungen und IT-Sicherheit:
5.6
Der Kunde ist selbst für
Einrichtung und Administration seines Accounts verantwortlich (z. B. Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Rollen, Anbindung von Drittanbietersoftware).
5.7
Der Kunde meldet Leistungsstörungen (Mängel, Ausfälle) unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) und unterstützt 360HR bei der Fehleridentifizierung. 360HR kann kurzfristige Fehlerumgehungen vorschlagen, sofern diese zumutbar sind.
5.8
Datenschutz & Einwilligungen: Soweit der Kunde spezielle Einwilligungen (z. B. Talentpool, Video-Bewerbung, KI-gestützte Vorauswahl) benötigt, ist er verpflichtet, diese ordnungsgemäß von den Bewerbern einzuholen, sofern dies nicht über 360HR-Systemdialoge automatisch erfolgt. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) nur rechtmäßig verarbeitet werden.
6.1
360HR räumt dem Kunden ein
einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der gebuchten Software ein.
6.2
Der Kunde darf die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen gesetzlicher Vorschriften verwenden. Ohne Zustimmung von 360HR darf der Kunde Dritten die Nutzung (über das vereinbarte Maß hinaus)
nicht gestatten, es sei denn, dies ist im Rahmen der Enterprise-Version für mit dem Kunden verbundene Unternehmen ausdrücklich vorgesehen.
7.1
Es gelten die auf 360HR.io jeweils angegebenen
Nettopreise (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn anwendbar). Die Höhe der monatlichen Vergütung ist abhängig von der Software-Version, ggf. Add-ons und der maximal zu verwaltenden Anzahl von Mitarbeitenden.
7.2
Kunden haben in der Regel die Wahl zwischen
monatlicher oder
jährlicher Abrechnung (sofern von 360HR angeboten).
7.3
Bei
monatlicher Abrechnung erfolgt die Zahlung grundsätzlich per Kreditkarte, die monatlich im Voraus belastet wird. Die Rechnung stellt 360HR dem Kunden elektronisch (im Account oder per E-Mail) zur Verfügung.
7.4
Bei
jährlicher Abrechnung erstellt 360HR eine Jahresrechnung (ggf. mit ausgewiesenem Rabatt für Jahreszahlung). Zahlungen sind binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig.
7.5
Auch
SEPA-Lastschrift kann vereinbart werden, wobei 360HR die Vorabinformation („Pre-Notification“) auf einen Tag verkürzt.
7.6
Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, führen zu einer Pflicht zur Erstattung der Kosten.
7.7
Bei einem
Upgrade während der laufenden Periode (Versionen, Mitarbeiteranzahl) wird die Preisdifferenz anteilig nachberechnet; bei monatlicher Abrechnung sofort oder in der Folgerechnung, bei jährlicher Abrechnung zeitanteilig für den Rest der Vertragslaufzeit. Ein
Downgrade begründet
keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge.
7.8
Bei
Zahlungsverzug (auch nach Ablauf einer Frist von sieben Tagen und weiterer Mahnung) ist 360HR berechtigt, den Zugang zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Zudem gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen der §§ 286, 288 BGB.
8.1
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des Accounts bzw. mit Erhalt der Zugangsdaten. Ein ggf. vereinbarter
Testzeitraum (14 Tage) bleibt unberührt.
8.2
Monatliche Abrechnung: Mindestlaufzeit ein Monat, automatische Verlängerung um je einen Monat, sofern keine Kündigung vor Beginn der neuen Periode erfolgt.
8.3
Jährliche Abrechnung: Mindestlaufzeit ein Jahr, automatische Verlängerung um je ein Jahr, sofern nicht spätestens
3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
8.4
360HR kann Verträge mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen und Verträge mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen.
8.5
Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.6
Die Kündigung erfolgt in
Textform (z. B. E-Mail). Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt.
9.1
Entgeltliche Leistung: 360HR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Darüber hinaus haftet 360HR nach Produkthaftungsgesetz oder bei ausdrücklicher Garantie.
9.2
Bei
leichter Fahrlässigkeit haftet 360HR nur bei Verletzung sog.
Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung für die Vertragsdurchführung wesentlich ist), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für alle anderen Fälle ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3
Unentgeltliche Leistung (Testzeitraum): 360HR haftet nur für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, für die volle Haftung besteht.
9.4
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten zugunsten aller gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Subunternehmer von 360HR.
10.1
Rollenverständnis: Bei der Verarbeitung von Bewerber- und Mitarbeiterdaten handelt 360HR in der Regel als
Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) für den Kunden, der datenschutzrechtlich
Verantwortlicher ist. Für manche interne Zwecke (Produktoptimierung, Analyseaggregationen) agiert 360HR als
eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Entsprechende Vereinbarungen sind in einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.
10.2
Datenschutzerklärung: Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von 360HR ist unter https://360HR.io/datenschutz abrufbar und wird Bestandteil dieses Vertrages. Im Konfliktfall zwischen AGB und Datenschutzerklärung haben die Regelungen der Datenschutzerklärung Vorrang in datenschutzrelevanten Belangen.
10.3
Subunternehmer und Übermittlungen in Drittländer: 360HR setzt ggf. Subunternehmer (z. B. AWS, IONOS) ein. Bei Datenübermittlungen außerhalb der EU/EWR werden geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) implementiert.
10.4
Vertrauliche Informationen: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten vertraulichen Informationen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für weitere zwölf Monate. Keine Vertraulichkeitspflicht besteht, wenn eine Offenlegung gesetzlich oder behördlich verlangt wird, die Informationen bereits allgemein bekannt sind oder eine Partei die Informationen unabhängig entwickelt hat.
11.1
360HR kann diese AGB ändern oder ergänzen, sofern dies (a) zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, (b) bei Einführung neuer Funktionen oder (c) aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden
mindestens 4 Wochen vorher in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen ab Erhalt der Änderungsankündigung, gelten die Änderungen als angenommen. 360HR wird hierauf gesondert hinweisen.
11.2
360HR kann die
Software weiterentwickeln oder Funktionalitäten ändern, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist oder den vorgesehenen Vertragszweck nicht gefährdet. Bei wesentlichen Änderungen, die Arbeitsabläufe erheblich beeinflussen, wird 360HR dies mindestens 4 Wochen vorher ankündigen. Auch hier gilt das Widerspruchsrecht nach Ziff. 11.1.
11.3
360HR behält sich vor,
Preise einmal jährlich in angemessenem Umfang anzupassen (max. +5 % p. a.). Bei größeren Anpassungen (mehr als 5 %) kann der Kunde widersprechen; 360HR hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht nach einer Frist von einem Monat.
12.1
Eine gesetzliche Widerrufsbelehrung im Sinne des Verbraucherschutzes ist hier nicht einschlägig, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet. Sofern gesetzlich erforderlich, finden sich zusätzliche Hinweise unter https://360hr.io/widerruf.
13.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13.2
Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von 360HR.
13.3
Vertragssprache ist Deutsch, soweit nichts anderes vereinbart ist.
14.1
Tarifauswahl: Der Kunde wählt auf 360HR.io unter „Tarife“ eine geeignete Version aus.
14.2
Kontoerstellung: Der Kunde erstellt ein Benutzerkonto (Account) mit den erforderlichen Informationen und wählt ein sicheres Passwort.
14.3
Anmeldung: Nach Bestätigung durch 360HR kann sich der Kunde einloggen, um auf die Software zuzugreifen.
14.4
Tarifbuchung: Im Account unter „Einstellungen > Preise“ wählt der Kunde den gewünschten Tarifplan und bestätigt die Buchung.
14.5
Aktivierung: Nach Auswahl und ggf. Bezahlung wird der Account automatisch für den gebuchten Tarif freigeschaltet; der Kunde erhält eine E-Mail-Bestätigung.
14.6
Änderung des Tarifs: Ein Wechsel ist jederzeit möglich (siehe Ziffer 3.2).
14.7
Kontozugang und Sicherheit: Der Kunde ist für die Sicherheit seines Kontos verantwortlich und verwaltet Passwörter sowie Zugriffsrechte eigenverantwortlich.
(Diese AGB ersetzen die bisherige Version vom 25.10.2023. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an legal@360hr.io oder support@360hr.io.)
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